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Haftung und Rechtshinweise

Haftung und Rechtshinweise

Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Angaben und Informationen dienen ausschließlich Ihrer Information und ersetzen eine persönliche Beratung nicht. Ihre Sparkasse übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Voll­ständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Inhalte. Für Internet-Seiten Dritter, auf die Ihre Sparkasse per Hyperlink verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung.

Zeitversetzte Informationen

Kurse, Nachrichten und sonstige Markt- und Börsen­informationen werden auf den Internet-Seiten Ihrer Sparkasse mindestens 15 Minuten zeitverzögert angezeigt, sofern nichts anderes angegeben ist.

Keine Anlageberatung

Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Informationen und Aussagen sind nicht als Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages zu verstehen. Für eine persönliche Beratung setzen Sie sich bitte mit einem Sparkassen-Mitarbeiter in Verbindung.

Zustimmungen zur Prospektverwendung

Der Sparkasse Südholstein liegen für sämtliche von ihr gemäß § 3 Abs. 3 WpPG angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor, die gemäß den Bedingungen verwendet werden, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Ausschluss rechtsverbindlicher Erklärungen / Vertraulichkeit

Rechtsverbindliche Erklärungen (zum Beispiel Überweisungen, Wert­papier­order, Karten­sperren, Belastungs­buchungen aus Lastschriften) können Sie nicht per E-Mail, sondern ausschließlich übers Online-Banking, per Telefon oder auf herkömmlichem Wege abgeben. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertrags­erklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertrags­formularen Ihrer Sparkasse auch der Widerruf in Textform (zum Beispiel E-Mail) vorgesehen ist.

Außerhalb der als geschützt gekenn­zeichneten Internet-Seiten ist die Vertraulich­keit der per E-Mail übermittelten Daten nicht sichergestellt.

Adressatenkreis dieses Internet-Auftritts

Dieser Internet-Auftritt richtet sich ausschließlich an Personen mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen aus mit der Sparkasse geschlossenen Verträgen ist der Hauptsitz der Sparkasse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Urheberrechte

Inhalt und Struktur dieses Internet-Auftritts sind urheber­rechtlich geschützt. Die Verviel­fältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Text­teilen oder Bild­material bedarf der vorherigen Zustimmung. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Er erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten oder Programmen. Wird Software zum Download angeboten, beschränkt sich die Nutzungs­berechtigung des Nutzers auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung des Internet-Auftritts.

Links auf die Internet-Seiten Ihrer Sparkasse sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig. Ihre Sparkasse übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu diesem Internet-Auftritt in Web-Seiten Dritter.

Marken und Logos

Die in diesem Internet-Auftritt verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung zu nutzen.

Preise und Leistungen

Preise und Leistungen

In diesem Abschnitt finden Sie den aktuellen Preis­aushang und weitere grundlegende Informationen der Sparkasse Südholstein im PDF-Format. Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kosten­frei bei Adobe herunter­laden können.

Beschwerde­management-Grund­sätze der Sparkasse

Ihre Sparkasse hat eine Beschwerde­stelle eingerichtet und Maß­nahmen zum Beschwerde­management vorgesehen. Hier finden Sie die Beschwerde­management-Grund­sätze im PDF-Format.

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Informationen zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen sowie zur erreichten Ausführungsqualität

„TOP-5 Reporting“

Hier finden Sie für alle aus­geführten Kunden­aufträge und jede Kategorie von Finanz­instrumenten die fünf Ausführung­splätze, die ausgehend vom Handels­­volumen im Vor­jahr am wichtigsten waren.

PDF-Dokument 2021 ansehen

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„Qualitätsbericht“

Hier finden Sie für jede Kategorie von Finanzin­strumenten eine Zusammen­fassung der Aus­wertung und Schluss­folgerungen aus der genauen Über­wachung der erreichten Ausführungs­qualität für die Ausführungs­plätze, auf denen alle Kunden­aufträge im Vor­jahr aus­geführt wurden.

PDF-Dokument 2021 ansehen

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Zins­anpassungs­klausel

 

Mehr erfahren

PSD2-Kontozugriff

Kontoinformations- und Zahlungs­auslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichts­behörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen.

Für Software­entwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Test­möglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf.

Mehr zur XS2A-Sandbox
Online-Antrag

Online-Antrag

Antragsverfahren

In diesem Internet-Auftritt erhalten Sie neben ausführlichen Informationen und Entscheidungs­hilfen auch die Möglichkeit des Online-Antrags. Es gibt bis zu drei unterschiedliche Antrags­verfahren. Sie wählen – je nach Produkt – zwischen den Verfahren PIN/TAN, E-Mail und Ausdruck des Antrages. Entscheiden Sie selbst, welches dieser Verfahren Sie nutzen möchten. Im Folgenden erhalten Sie ergänzende Hinweise zu den Antrags­verfahren.

PIN/TAN

Voraussetzung zur Nutzung des PIN/TAN-Verfahrens ist, dass Sie bereits Online-Kunde sind. Bei diesem Verfahren gelangen Sie zunächst auf die Start­seite des Online-Bankings. Durch Eingabe Ihres Anmelde­namens und Ihrer PIN auf der Start­seite legitimieren Sie sich. Anschließend füllen Sie bitte online das entsprechende Antrags­­formular aus. Nach Angabe der Antrags­daten werden Ihnen diese noch einmal zur Kontrolle auf einer Übersichts­­seite angezeigt. Danach bestätigen Sie bitte die Antrags­­daten durch Eingabe der angeforderten TAN.

E-Mail

Auch bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antrags­formular aus. Die eingegebenen Antrags­daten werden Ihnen daraufhin zur Kontrolle auf einer Übersichts­seite angezeigt. Danach senden Sie die Antrags­daten bitte per E-Mail an Ihre Sparkasse.

Ausdruck

Bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antragsformular aus. Nach Angabe der Antragsdaten werden Ihnen diese noch einmal in einer Druckvorschau zur Kontrolle angezeigt. Danach drucken Sie den Antrag aus und übermitteln diesen per Post oder Fax.

Annahmeerklärung

Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihnen eine Annahmeerklärung der Sparkasse zugeht. Dies gilt nicht, wenn weiter­gehende Form-Erfordernisse Ihre persönliche Unterschrift erforderlich machen.

Prüfung von Eingabefehlern

Die Kundenangaben werden innerhalb des Antragsformulars online auf Vollständigkeit und fehlerhafte Eingaben geprüft. Darüber hinaus werden die Antragsdaten noch einmal in einer Übersicht zur Kontrolle angezeigt, um ggf. Korrekturen vornehmen zu können.

Verschlüsselung der Antragsdaten

Alle Antragsdaten werden über das Internet sicher übermittelt. Ihre Sparkasse verwendet hierzu ein Übertragungsverfahren, das auf dem SSL-Protokoll basiert. Durch den Einsatz des SSL-Protokolls wird der gesamte Datenverkehr zwischen Ihrem Browser und dem Server der Sparkasse verschlüsselt. Somit werden Ihre Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt.

Speicherung der Antragsdaten

Die Antragsdaten werden bei Ihrer Sparkasse in elektronischer Form gespeichert. Zusätzlich erhalten Sie Ihre Verträge in Kopie zugeschickt. Auf Nachfrage erhalten Sie Einsicht in diese Daten.

Sprachen

Die Antragsunterlagen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.

Sicherungssystem

Sicherungssystem

Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchst­mögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausge­schlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein instituts­bezogenes Sicherungs­system. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagen­sicherungs­system nach dem Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) anerkannt.

Starker Haftungsverbund

Das System besteht aus 13 Sicherungs­ein­richtungen:  

  • den 11 Sparkassen­stützungs­fonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
  • dem Sicherungs­fonds der Landes­bausparkassen und
  • der Sicherungs­reserve der Landes­banken und Girozentralen. 

Seit der Gründung des Sicherungs­systems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitglieds­institut zu einer Leistungs­störung gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren.

Umsetzung der EU-Richtlinie

Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungs­system an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagen­sicherungs­system nach dem EinSiG anerkennen lassen.  

Freiwillige Institutssicherung

Das wichtigste Ziel des Sicherungs­systems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagen­sicherungsfall vermieden und die Geschäfts­beziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortgeführt werden.

Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagen­sicherungs­system nach dem EinSiG amtlich anerkannt. Sollte die Instituts­sicherung ausnahms­weise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungs­system einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.  

Im Detail

Hier finden Sie weitere Informationen  zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe.

Informationsbogen

Einmal im Jahr bekommen Sie in Zukunft den „Informations­bogen für den Einleger“ – entsprechend der gesetzlichen Vorgabe. Hier können Sie das Dokument schon jetzt herunter­laden.

Benchmark-Verordnung

Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)

Die Sparkasse Südholstein verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.

Hinweise Prämiensparen flexibel

Hinweise Prämiensparen flexibel

Erläuterung des Referenzzinssatzes für das S-Prämiensparen flexibel (Hinweis: keine Neuabschlüsse möglich)

Für die Berechnung des Referenzzinssatzes sind die folgenden drei Grundlagen notwendig:

1. die Auswahl aktueller Basiswerte,
2. die Berechnung gleitender Durchschnittszinssätze,
3. die prozentuale Gewichtung und die Berechnung des Referenzzinssatzes.

Wir informieren Sie mit Hilfe einer Beispielrechnung für den Monat März 2023 darüber, wie diese Grundlagen und zuletzt der Referenzzinssatz ermittelt werden und erläutern Ihnen hier die einzelnen Berechnungsschritte.

1. Aktuelle Basiswerte der Deutschen Bundesbank

Die aktuellen Geld- und Kapitalmarktzinssätze werden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Sie sind die erste wichtige Grundlage für die Ermittlung des Referenzzinssatzes. Zur Berechnung des Referenzzinssatzes werden folgende Geld- und Kapitalmarktzinssätze verwendet:

Es ergeben sich beispielsweise folgende Basiswerte für März 2023:

  • 3-Monatszins => 2,91%
  • 5-Jahreszins => 2,40%

 

2. Ermittlung des gleitenden Durchschnitts für die einzelnen von uns verwendeten Marktzinssätze

Für die Berechnung des Referenzzinssatzes wird nicht nur ein Basiswert der Deutschen Bundesbank verwendet, sondern der Durchschnitt aus mehreren Basiswerten der vorangegangenen Monate. Das Ergebnis ist ein Mittelwert oder finanzmathematisch korrekt: der gleitende Durchschnitt. 

Zum Beispiel:
Addieren wir die 3-Monatszins-Basiswerte für Januar, Februar und März 2023 und dividieren die Summe durch 3, erhalten wir den gleitenden Durchschnitt für den 3-Monatszins. Auf die gleiche Weise ermitteln wir den gleitenden Durchschnitt für den 5-Jahreszins. Dazu werden die Zinssätze der letzten 60 Monate addiert und durch 60 dividiert. 

Per Ende März 2023 beträgt:

 

3. Die prozentuale Gewichtung der gleitenden Durchschnittszinssätze und die Berechnung des Referenzzinssatzes

Der letzte Schritt für die Ermittlung des Referenzzinssatzes ist die prozentuale Gewichtung der einzelnen gleitenden Durchschnittszinssätze. Diese Gewichtung erfolgt, um die Zinskalkulation exakt an die kalkulatorischen Grundlagen der Sparkasse anzupassen.

Prozentuale Gewichtung:

  • 3-Monatszins: 30%
  • 5-Jahreszins: 70%

Daraus ergeben sich folgende Zinsanteile:

  • 3-Monatszins: 30% x  2,63 = 0,789
  • 5-Jahreszins: 70% x -0,08 =  -0,056

Für die Ermittlung des Referenzzinssatzes, zum Beispiel für März 2023, werden die einzelnen Zinsanteile addiert und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet. Somit beträgt der Referenzzinssatz 0,73%.

Hinweis: Bei der hier vorgestellten Berechnung handelt es sich lediglich um ein Beispiel.

Produktinformationsblätter

Produktinformationsblätter / Wesentliche Anlageinformationen

Die Produktinformationsblätter und Wesentlichen Anlegerinformationen enthalten wesentliche Produktmerkmale und informieren Sie über Risiken & Chancen. Es gelten einheitliche Standards, die Ihnen z.B. die Vergleichbarkeit mit anderen Produkten ermöglichen.

Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe Reader. Diesen können Sie kostenlos bei Adobe herunterladen . Der Sparkasse Südholstein liegen für sämtliche von ihr gemäß § 3 Abs. 3 WpPG angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor, die gemäß den Bedingungen verwendet werden, an die die Zustimmungen gebunden sind. Die Produktinformationsblätter und  Wesentlichen Anlegerinformationen im Überblick:

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