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Der Sparkasse Südholstein liegen für sämtliche von ihr gemäß § 3 Abs. 3 WpPG angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor, die gemäß den Bedingungen verwendet werden, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Rechtsverbindliche Erklärungen (zum Beispiel Überweisungen, Wertpapierorder, Kartensperren, Belastungsbuchungen aus Lastschriften) können Sie nicht per E-Mail, sondern ausschließlich übers Online-Banking, per Telefon oder auf herkömmlichem Wege abgeben. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertragserklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertragsformularen Ihrer Sparkasse auch der Widerruf in Textform (zum Beispiel E-Mail) vorgesehen ist.
Außerhalb der als geschützt gekennzeichneten Internet-Seiten ist die Vertraulichkeit der per E-Mail übermittelten Daten nicht sichergestellt.
Dieser Internet-Auftritt richtet sich ausschließlich an Personen mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen aus mit der Sparkasse geschlossenen Verträgen ist der Hauptsitz der Sparkasse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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In diesem Abschnitt finden Sie den aktuellen Preisaushang und weitere grundlegende Informationen der Sparkasse Südholstein im PDF-Format. Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können.
Beschwerdemanagement-Grundsätze der SparkasseIhre Sparkasse hat eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Hier finden Sie die Beschwerdemanagement-Grundsätze im PDF-Format. |
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Informationen zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen sowie zur erreichten Ausführungsqualität |
„TOP-5 Reporting“Hier finden Sie für alle ausgeführten Kundenaufträge und jede Kategorie von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen im Vorjahr am wichtigsten waren. |
„Qualitätsbericht“Hier finden Sie für jede Kategorie von Finanzinstrumenten eine Zusammenfassung der Auswertung und Schlussfolgerungen aus der genauen Überwachung der erreichten Ausführungsqualität für die Ausführungsplätze, auf denen alle Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt wurden. |
Zinsanpassungsklausel
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PSD2-KontozugriffKontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf. |
Mehr zur XS2A-Sandbox |
In diesem Internet-Auftritt erhalten Sie neben ausführlichen Informationen und Entscheidungshilfen auch die Möglichkeit des Online-Antrags. Es gibt bis zu drei unterschiedliche Antragsverfahren. Sie wählen – je nach Produkt – zwischen den Verfahren PIN/TAN, E-Mail und Ausdruck des Antrages. Entscheiden Sie selbst, welches dieser Verfahren Sie nutzen möchten. Im Folgenden erhalten Sie ergänzende Hinweise zu den Antragsverfahren.
Voraussetzung zur Nutzung des PIN/TAN-Verfahrens ist, dass Sie bereits Online-Kunde sind. Bei diesem Verfahren gelangen Sie zunächst auf die Startseite des Online-Bankings. Durch Eingabe Ihres Anmeldenamens und Ihrer PIN auf der Startseite legitimieren Sie sich. Anschließend füllen Sie bitte online das entsprechende Antragsformular aus. Nach Angabe der Antragsdaten werden Ihnen diese noch einmal zur Kontrolle auf einer Übersichtsseite angezeigt. Danach bestätigen Sie bitte die Antragsdaten durch Eingabe der angeforderten TAN.
Auch bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antragsformular aus. Die eingegebenen Antragsdaten werden Ihnen daraufhin zur Kontrolle auf einer Übersichtsseite angezeigt. Danach senden Sie die Antragsdaten bitte per E-Mail an Ihre Sparkasse.
Bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antragsformular aus. Nach Angabe der Antragsdaten werden Ihnen diese noch einmal in einer Druckvorschau zur Kontrolle angezeigt. Danach drucken Sie den Antrag aus und übermitteln diesen per Post oder Fax.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihnen eine Annahmeerklärung der Sparkasse zugeht. Dies gilt nicht, wenn weitergehende Form-Erfordernisse Ihre persönliche Unterschrift erforderlich machen.
Die Kundenangaben werden innerhalb des Antragsformulars online auf Vollständigkeit und fehlerhafte Eingaben geprüft. Darüber hinaus werden die Antragsdaten noch einmal in einer Übersicht zur Kontrolle angezeigt, um ggf. Korrekturen vornehmen zu können.
Alle Antragsdaten werden über das Internet sicher übermittelt. Ihre Sparkasse verwendet hierzu ein Übertragungsverfahren, das auf dem SSL-Protokoll basiert. Durch den Einsatz des SSL-Protokolls wird der gesamte Datenverkehr zwischen Ihrem Browser und dem Server der Sparkasse verschlüsselt. Somit werden Ihre Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt.
Die Antragsdaten werden bei Ihrer Sparkasse in elektronischer Form gespeichert. Zusätzlich erhalten Sie Ihre Verträge in Kopie zugeschickt. Auf Nachfrage erhalten Sie Einsicht in diese Daten.
Die Antragsunterlagen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt.
Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen:
Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren.
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.
Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortgeführt werden.
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.
Die Sparkasse Südholstein verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
Erläuterung des Referenzzinssatzes für das S-Prämiensparen flexibel (Hinweis: keine Neuabschlüsse möglich)
Für die Berechnung des Referenzzinssatzes sind die folgenden drei Grundlagen notwendig:
1. die Auswahl aktueller Basiswerte,
2. die Berechnung gleitender Durchschnittszinssätze,
3. die prozentuale Gewichtung und die Berechnung des Referenzzinssatzes.
Wir informieren Sie mit Hilfe einer Beispielrechnung für den Monat März 2023 darüber, wie diese Grundlagen und zuletzt der Referenzzinssatz ermittelt werden und erläutern Ihnen hier die einzelnen Berechnungsschritte.
1. Aktuelle Basiswerte der Deutschen Bundesbank
Die aktuellen Geld- und Kapitalmarktzinssätze werden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Sie sind die erste wichtige Grundlage für die Ermittlung des Referenzzinssatzes. Zur Berechnung des Referenzzinssatzes werden folgende Geld- und Kapitalmarktzinssätze verwendet:
Es ergeben sich beispielsweise folgende Basiswerte für März 2023:
2. Ermittlung des gleitenden Durchschnitts für die einzelnen von uns verwendeten Marktzinssätze
Für die Berechnung des Referenzzinssatzes wird nicht nur ein Basiswert der Deutschen Bundesbank verwendet, sondern der Durchschnitt aus mehreren Basiswerten der vorangegangenen Monate. Das Ergebnis ist ein Mittelwert oder finanzmathematisch korrekt: der gleitende Durchschnitt.
Zum Beispiel:
Addieren wir die 3-Monatszins-Basiswerte für Januar, Februar und März 2023 und dividieren die Summe durch 3, erhalten wir den gleitenden Durchschnitt für den 3-Monatszins. Auf die gleiche Weise ermitteln wir den gleitenden Durchschnitt für den 5-Jahreszins. Dazu werden die Zinssätze der letzten 60 Monate addiert und durch 60 dividiert.
Per Ende März 2023 beträgt:
3. Die prozentuale Gewichtung der gleitenden Durchschnittszinssätze und die Berechnung des Referenzzinssatzes
Der letzte Schritt für die Ermittlung des Referenzzinssatzes ist die prozentuale Gewichtung der einzelnen gleitenden Durchschnittszinssätze. Diese Gewichtung erfolgt, um die Zinskalkulation exakt an die kalkulatorischen Grundlagen der Sparkasse anzupassen.
Prozentuale Gewichtung:
Daraus ergeben sich folgende Zinsanteile:
Für die Ermittlung des Referenzzinssatzes, zum Beispiel für März 2023, werden die einzelnen Zinsanteile addiert und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet. Somit beträgt der Referenzzinssatz 0,73%.
Hinweis: Bei der hier vorgestellten Berechnung handelt es sich lediglich um ein Beispiel.
Produktinformationsblätter / Wesentliche Anlageinformationen
Die Produktinformationsblätter und Wesentlichen Anlegerinformationen enthalten wesentliche Produktmerkmale und informieren Sie über Risiken & Chancen. Es gelten einheitliche Standards, die Ihnen z.B. die Vergleichbarkeit mit anderen Produkten ermöglichen.
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