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Überblick

Versüßen Sie sich Ihren Ruhe­stand

  • Einen Teil Ihres Brutto­gehaltes für die Alters­vorsorge zurücklegen
  • Steuern und Sozial­abgaben sparen
  • Auf Wunsch die ganze Familie mit absichern
  • Volle Hartz-IV-Sicherheit in der Anspar­phase
  • Bei einem Arbeitgeber-Wechsel nehmen Sie Ihre Ansprüche einfach mit

Steuern sparen mit VL

Am besten lassen Sie auch Ihre vermögens­wirksamen Leistungen (VL) in die Betriebliche Altersversorgung einfließen.

Sprechen Sie mit Ihrem Chef

Ihr Arbeit­geber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Betriebliche Altersversorgung anzubieten. Bis zu 6.432 Euro können Sie derzeit pro Jahr von Ihrem Bruttogehalt einzahlen.

Nutzen Sie diesen bequemen und steuer­be­günstigten Weg, um Ihre Rente auf­zu­stocken. Oder lassen Sie sich am Vertrags­ende einfach das volle Kapital aus­zahlen. So oder so: Für Ent­spannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihr Berater über alles Weitere.

Details

Für ein entspanntes Leben

Ihr gutes Recht

Ihr Anspruch auf eine Betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich verankert. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeit­geber.

Staatlich gefördert

Wandeln Sie Teile Ihres Brutto­gehaltes in Vorsorge­beiträge um und sparen Sie so Steuern und Sozial­abgaben.

Hartz-IV-sicher

In der Anspar­phase bleiben Ihre Beiträge unberührt – auch wenn Sie arbeitslos werden.

Für alle(s) gesorgt

Auf Wunsch sichern Sie die ganze Familie mit ab – auch für den Fall einer Berufs­unfähigkeit.

Steuern sparen mit VL

Am besten lassen Sie Ihre vermögens­wirksamen Leistungen (VL) in die Betriebliche Altersversorgung einfließen.

Zum Mitnehmen

Bei einem Arbeitgeber-Wechsel nehmen Sie Ihre Versorgungs­ansprüche einfach mit.

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