Sie sind als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit. Ab sofort können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.
Der „KfW-Unternehmerkredit“ im Überblick:
Der „ERP-Gründerkredit Universell“ im Überblick:
Die "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung" im Überblick:
Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80 Prozent des Risikos, jedoch maximal 50 Prozent der Risiken der Gesamtverschuldung. Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten.
Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Millionen Euro und ist begrenzt auf
Der „KfW-Schnellkredit“ im Überblick
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen.
Voraussetzungen:
Die vollständigen und verbindlichen Details zum Schnellkredit finden Sie auf der Homepage der KfW. Klicken Sie hierfür auf den folgenden Link.
Weitere Details rund um die Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer sowie aktuelle Antworten auf die wichtigen Fragen finden Sie auf sparkasse.de.
Als Förderbank unterstützt die KfW Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen. Weitere Details rund um die Hilfskredite sowie aktuelle Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie auf der Homepage der KfW.
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