Allgemeines

Die Deutsche Kredit­wirtschaft nutzt standardisierte Schnitt­stellen wie FinTS und EBICS für den sicheren Daten­austausch im Zahlungs­verkehr. Über das Online-Banking oder im EBICS-Verfahren Ihrer Sparkasse reichen Sie Zahlungs­aufträge ein und rufen Umsatzinformationen ab. Moderne Daten­formate sorgen für einen sicheren und gesetzeskonformen Ablauf. Alte Formate verursachen Fehler oder Verzögerungen. Im November 2026 treten im Zahlungs­verkehr wichtige Änderungen in Kraft. Auch Ihr Unternehmen kann betroffen sein:

  • SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Gekündigt werden bislang noch unterstützte, alte SEPA-Format­versionen für Überweisungen und Lastschriften. Die Einreichung von Zahlungs­aufträgen ist künftig nur in aktuellen Formaten möglich.
  • Auslands­überweisungen und Euro-Eil­überweisungen. Für Auslands­zahlungen ersetzt das XML-basierte AXZ-Format das DTAZV-Format. Bei Euro-Eil­überweisungen werden alte Format­versionen gekündigt. Bitte reichen Sie Aufträge in aktuellen Formaten ein.
  • Angabe von Adress­daten. Adressen werden künftig in hybrider oder strukturierter Form angegeben.

Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Deutschen Kredit­wirtschaft www.ebics.de:

  • Unterstützte Versionen der Formate für SEPA-Überweisungen, Lastschriften und Auslandszahlungen
  • Fristen für die Ablösung älterer Formate

Mit diesen Infos bereiten Sie sich rechtzeitig vor. Und sichern einen reibungslosen Ablauf Ihrer Zahlungs-Prozesse.

Abschaltung alter Zahlungsformate

Abschaltung alter SEPA-Formatversionen

Für Überweisungen oder Last­schriften innerhalb Europas nutzen Sie das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area). Die einheitlichen SEPA-Format­versionen sorgen für eine sichere und schnelle Verarbeitung Ihrer Zahlungs­aufträge. Diese Standards definieren auch pain-Formate (Payment Initiation) zur elektronischen Einreichung von Überweisungen und Lastschriften im Online-Banking oder via EBICS.

Die SEPA-Format­versionen werden regelmäßig aktualisiert, um den Zahlungs­verkehr weiterzuentwickeln, neue gesetzliche Anforderungen zu erfüllen oder die Sicherheit zu verbessern. Mit der Aktualisierung der Format­versionen wird oft auch die pain-Version für Zahlungs­aufträge aktualisiert. Damit Ihre Zahlungen korrekt verarbeitet werden, nutzen Sie bitte für Ihre Zahlungsaufträge immer die aktuellen SEPA-Format­versionen und die pain-Formate in Ihrer Finanz­buchhaltungs- oder Banking-Anwendung.

Im November 2026 werden bislang noch unterstützte ältere SEPA-Format­versionen der Version 3.0 bis 3.6 gekündigt und damit auch ältere pain-Formate. Bitte nutzen Sie für Ihre Zahlungs­aufträge schon jetzt aktuelle SEPA-Format­versionen. Detaillierte Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.

Folgende Formate werden zukünftig unterstützt:

  Gekündigte pain-FormateZukünftige pain-Formate
1Überweisungenpain.001.001.03(GBIC_1,
GBIC_2, GBIC_3)
pain.001.001.09
2Lastschriften pain.008.001.02(GBIC_1,
GBIC_2, GBIC_3)
pain.008.001.08
3Status Reportspain.002.001.03
(GBIC_1, GBIC_2, GBIC_3)
pain.002.001.10

Wer betroffen ist

Sie sind betroffen, wenn Ihre Banking- oder Finanzbuchhaltungs-Anwendung Zahlungs-Dateien für Überweisungen, Lastschriften erstellt oder Payment Status Reports in einem pain-Format in einer SEPA-Formatversion verarbeitet, die älter als Version 3.7 ist. Bitte prüfen Sie die Einstellungen der von Ihnen genutzten Anwendungen.

Erstellen Sie Ihre Zahlungs­dateien bereits nach der SEPA-Format­version 3.7 oder höher, sind Sie auf dem aktuellen Stand.

Das ist zu tun

Bitte überprüfen Sie die Einstellung Ihrer Anwendung und aktualisieren Sie bei Bedarf die zur Erstellung von Zahlungsdateien genutzte SEPA-Formatversion. Sollte Ihre Anwendung keine Zahlungsdateien nach SEPA-Format-Version 3.7 oder neuer erstellen können, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder Lizenzgeber Ihrer Anwendung.

Folgende Formate werden derzeit und künftig unterstützt:

  • Überweisungen im Format pain.001.001.09 (für SCT)
  • Lastschriften im Format pain.008.001.08 (GBIC_4 und höher)
  • Payment Status Reports im Format pain.002.001.10

Abschaltung alter Format­versionen für Auslands- und Eil­­überweisungen

Für den elektronischen Austausch von Zahlungsaufträgen mit Banken im Ausland wurde bisher das DTAZV-Format (Datenträger­austausch Auslands­zahlungsverkehr) genutzt. Ersetzt wird das DTAZV-Format durch das ISO 20022-Format. Das vereinheitlicht den internationalen Zahlungs­verkehr. Es werden detailliertere Zahlungs-Informationen übermittelt und die Bearbeitung der Aufträge wird effizienter. Auslands­zahlungen müssen ab November 2026 als XML-Datei im pain-Format (Payment Initiation) eingereicht werden, um eine weitere Verarbeitung sicherzustellen.

Auch das Format für Euro-Eil­überweisungen wird aktualisiert, damit eine sichere und effiziente Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge auch in Zukunft gewährleistet ist.

Prüfen Sie bitte rechtzeitig die Einstellung Ihrer Banking- oder Finanz­buchhaltungs­software und passen diese bei Bedarf an. Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.

Folgende Formate werden zukünftig unterstützt:

 Art des FormatsAktuelles FormatZukünftiges Format
1Auslands­zahlungenDTAZVpain.001.001.09
2Euro-Eil­überweisungen pain.001.001.03pain.001.001.09

Wer betroffen ist

Die Umstellung betrifft Sie, wenn Sie Ihre Auslands- oder Euro-Eil­überweisungen in den alten Formaten einreichen oder Ihre Buchhaltungs- oder Banking-Programme diese Formate noch nutzen.

Das ist zu tun

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Finanzbuchhaltungssoftware oder Banking-Anwendung Auslands- und Euro-Eilüberweisungen bereits in den neuen Formaten erstellt. Falls nicht, passen Sie die Einstellungen in Ihrer Software entsprechend an. Sollte Ihre Anwendung die neuen Formate noch nicht unterstützen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder Lizenzgeber der Anwendung.

Folgende Formate werden derzeit und künftig unterstützt:

  • Auslands­überweisungen im Format pain.001.001.09_AXZ_GBIC_4 und höher
  • Euro-Eil­überweisungen im Format pain.001.001.09_CCU_GBIC_4 und höher
Neue Adressangaben

Strukturierte und hybride Adressangaben in Zahlungsaufträgen

Mit der Einführung der neuen Formatversionen ändert sich auch die Angabe von Adressen und Adress-Bestandteilen (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land, usw.).

Bisher konnten Adressdaten unstrukturiert im Zahlungsauftrag angegeben werden. Einzelne Adress-Bestandteile konnten in beliebiger Form und Reihenfolge in der Zahlungs-Datei angegeben werden.

Mit den neuen Formatversionen werden Adressdaten stattdessen in strukturierter oder hybrider Form angegeben, spätestens zum November 2026. Für die verschiedenen Bestandteile der Adresse gibt es dann jeweils eigene Felder in der Zahlungsdatei. Beispiel:

  • Land “Country“ (Feldname <Ctry>)
  • Stadt „Town Name“ (Feldname <TwnNm>)
  • Straße „Street Name“ (Feldname <StrtNm>)
  • Hausnummer „Building Number“ (Feldname <BldgNb>)
  • Postleitzahl „Postal Code“ (Feldname <PstCd>)

Verpflichtend ist die strukturierte oder hybride Angabe von Adressen künftig in folgenden Fällen:

  • SEPA-Überweisungen und Lastschriften mit Auslandsbezug, das heißt außerhalb des SEPA-Raumes oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • Auslandszahlungen und Euro-Eilüberweisungen ins Ausland bzw. bei Zahlungsaufträgen in Fremdwährung.

Bei SEPA-Zahlungen im Inland, SEPA-Raum und EWR-Raum ist keine Adressangabe notwendig. Sollten Sie jedoch Adressdaten im Zahlungsauftrag angeben, dann müssen sie in diesem Fall auch in hybrider oder strukturierter Form angegeben werden.

Generell gilt:
Ist eine Adressangabe erforderlich, dann müssen mindestens Stadt „Town Name“ (<TwnNm>) und Land „Country“ (<Ctry>) angegeben werden. In der Praxis wird teilweise auch die Angabe der Straße „Street Name“ (<StrtNm>), der Hausnummer „Building Number“ (<BldgNb>) und der Postleitzahl „Postal Code“ (<PstCd>) erwartet.1
Darüber hinaus können länderspezifisch auch weitere Angaben erforderlich sein.

Bei strukturierten Adressen müssen die Bestandteile der Adresse in das jeweils passende Feld eingetragen werden. Die unstrukturierte Angabe von Adressdaten ist hier nicht möglich.

Bei hybriden Adressen müssen mindestens Stadt „Town Name“ (<TwnNm>) und Land „Country“ (<Ctry>) in die richtigen Felder  eingetragen werden. Die übrigen Adress-Bestandteile können weiterhin unstrukturiert im Feld „AdressLine“ (<AdrLine>) angegeben werden. Dabei darf dieses Feld maximal aber nur zweimal belegt werden und nur Angaben enthalten, die nicht in die strukturierten Felder eingeordnet werden können. Tipp: Nutzen Sie möglichst die vorgesehenen strukturierten Elemente.

Diese Maßnahme vereinfacht und optimiert die Datenverarbeitung im Zahlungsverkehr.

Die Unterschiede in den Adresstypen im Detail

Unstrukturierte Adresse

Bei unstrukturierten Adressen wird in der Zahlungsdatei das Land „Country“ (<Ctry>) und die Adresse im unstrukturierten Feld „Adress Line“ (<AdrLine>) eingetragen. Alle Angaben zur Adresse können bislang in beliebiger Form und Reihenfolge gemacht werden.

Strukturierte Adresse

Strukturierte Adressen bestehen aus definierten Adressbestandteilen. Mindestens die Angabe der Stadt „Town Name“ (<TwnNm>) und des Landes „Ctry“ (<Ctry>) ist verpflichtend. In der Praxis wird oftmals aber auch die Angabe der Straße „Street Name“ (<StrtNm>), der Hausnummer „Building Number“ (<BldgNb>) und der Postleitzahl „Postal Code“ (<PstCd>) erwartet.1 

Strukturierte Adressen können mit den SEPA-Formatversionen ab Version 3.7 des DFÜ-Abkommens eingereicht werden.

Hybride Adresse

Hybride Adressen enthalten sowohl strukturierte als auch unstrukturierte Elemente. Die Angabe von Stadt „Town Name“ (<TwnNm>) und Land „Country“ (<Ctry>) in strukturierter Form ist verpflichtend. Alle übrigen Adressangaben dürfen auch in unstrukturierter Form im Feld „Adress Line“ (<AdrLine>) erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich strukturierte Elemente (z.B. Stadt oder Land) nicht in den unstrukturierten Adressangaben wiederholen dürfen.

Hybride Adressen können mit den SEPA-Formatversionen ab Version 3.9 des DFÜ-Abkommens eingereicht werden.

Wer betroffen ist

Die Umstellung betrifft Sie, wenn Sie SEPA-Überweisungen oder SEPA-Lastschriften mit Auslandsbezug oder Auslands- bzw. Eilüberweisungen einreichen.

Was Sie tun müssen

Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressangaben werden ab November 2026 abgelehnt. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit der Adressdaten in allen Systemen, die Zahlungsdateien generieren:

  • Stellen Sie sicher, dass für jeden Zahlungsempfänger mindestens die Stadt und das Land gepflegt sind.
  • Ergänzen Sie fehlende Adressdaten.
  • Prüfen Sie, ob vorhandene Adressdaten den richtigen strukturierten Feldern in der Zahlungsdatei zugeordnet werden.

Tipp: Überprüfen Sie auch Ihre internen Prozesse zu, damit die Adressdaten künftig nur noch in strukturierter Form in Ihren Systemen erfasst werden.

1Quelle: Swift Payments Market Practice Group document centere > ISO 20022 Structured Postal Adress - Country Guidance and Samples (Swift Payments Market Practice Group document centre | Swift)

FAQ

Fragen und Antworten

Welche Änderungen sind bisher in Kraft getreten?
  • 5. Oktober 2025: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen zur Förderung der Nutzung und Akzeptanz von Echtzeit­überweisungen (EU No. 2024/886) wird künftig eine Prüfung des Namens des Empfängers für Überweisungen und Echtzeit­überweisungen eingeführt.
  • 23. November 2025: Bereitstellung von Umsatzinformationen. Die SWIFT-Formate MT940 und MT942 werden abgeschaltet und bei den im ISO 20022-Nachrichten¬standard gelieferten Umsatzinformationen im camt-Format ist eine Aktualisierung der Version von 02 auf 08 erforderlich.  

Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.

Wann wurden die alten Formate für den Abruf von Kontoinformationen abgeschaltet?

Bislang werden elektronische Umsatzinformationen entweder im
SWIFT-Format als MT940 / MT942-Datei oder im ISO 20022-Nachrichtenstandard gelieferten camt-Format als XML-Datei zur Verfügung gestellt. Die SWIFT-Formate (MT940 / MT942) und die camt-Formate in der Version 02 (zum Beispiel camt.053.001.02) wurden zum November 2025 abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Bereitstellung ausschließlich in den camt-Formaten der Version 08.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle
- EBICS
.

Warum werden alte SEPA-Formatversionen abgekündigt?

Die Formate zur Einreichung von Zahlungs­aufträgen und Umsatz­informationen entwickeln sich stetig weiter, um den Anforderungen an Sicherheit, Geschwindigkeit und Effizienz zu entsprechen. Alte Format­versionen sind möglicherweise nicht mehr kompatibel mit modernen Anwendungen und stellen potenziell ein Sicherheits­risiko dar.

Weshalb stellt die Sparkasse die SEPA-Formatversion nicht für mich um?

Zahlungs­aufträge, die direkt im Online-Banking erfasst werden, nutzen automatisch die aktuellen SEPA-Formate. Bei der Nutzung einer Banking- oder Finanz­buchhaltungs­software muss die SEPA-Format­version manuell in den Einstellungen der Software angepasst werden, auch wenn die Zahlungs­aufträge später im Online-Banking hochgeladen werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Sie erreichen Ihre Sparkasse telefonisch unter der Rufnummer 04321 408-4444 oder per E-Mail an service@spk-suedholstein.de.

Was passiert, wenn ich die Umstellung nicht rechtzeitig erledige?

Nach dem Abschaltungs­termin sind Umsatzinformationen mit alten Daten­formaten nicht mehr abrufbar und eingereichte Zahlungs­aufträge werden abgelehnt. Planen Sie die Umstellung Ihrer Anwendungen rechtzeitig.

Meine Software unterstützt die neuen Formate nicht. Was tun?

Stellen Sie sicher, dass Ihr Hersteller die neuen Formate rechtzeitig vor dem Kündigungs­termin der Altformate unterstützt. Bis dahin bleibt Ihre Anwendung weiterhin nutzbar. Unterstützt Ihr Hersteller die neuen Formate nicht, wenden Sie sich an Ihre Sparkasse, um eine alternative Lösung zu finden.

Wo finde ich technische Informationen zur Implementierung der Echtzeit-Regulierung im EBICS-Verfahren?

Den Implementierungs­leitfaden der Deutschen Kreditwirtschaft zur Umsetzung der Echtzeit-Regulierung im EBICS-Verfahren können Sie unter https://www.ebics.de/de/ebics-standard/implementation-guide abrufen. 

Es handelt sich hierbei um eine Information für Software-Hersteller beziehungsweise Kunden, die Ihre EBICS-Anwendungen selbst entwickeln.

Ihr nächster Schritt

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Vereinbaren Sie einen Termin.

 Cookie Branding
i