Die Stiftung der Sparkasse Südholstein stärkt aktiv das Gemeinwohl in ihrer Region und erweitert damit das durch die Sparkasse Südholstein betriebene Förder- und Spendenengagement nachhaltig. Sie ist gemeinnützig und handelt eigenständig, unabhängig und eigenverantwortlich auf Grundlage der Förderleitlinien und Grundsätze und ausschließlich zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke. Ausschüttungen erfolgen ausschließlich aus den Zinserträgen des angelegten Stiftungskapitals.
Die Förderung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche ist ein zentrales Anliegen der Stiftung. Neben der Hochbegabtenförderung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 2-13 unterstützt die Stiftung auch jugendliche Sporttalente. Darüber hinaus beteiligt sie sich an außerschulischen Lernangeboten zu Gesellschaft und Soziales sowie zur Kunst, Natur und Umwelt.
Unsere Stiftung unterstützt den Sport, weil der Sport den Zusammenhalt zwischen den Menschen verbessert. Und zwar unabhängig von Herkunft, Alter und Religion. Das ist uns sehr wichtig. Außerdem sind viele sportliche Initiativen nur möglich, weil sich Menschen ehrenamtlich für ihren Verein engagieren. Dies wollen wir fördern.
Kunst und Kultur bereichern unser Leben auf vielfältige Weise. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag für die Lebensqualität und Attraktivität in unserer Region. Zu unseren Förderungen gehören auch museumspädagogische Projekte, bei denen die Teilnehmer einen neuen Zugang zur kreativen Auseinandersetzung mit der Kunst finden können.
Die Stiftung der Sparkasse Südholstein ist mit der Region tief verwurzelt und unterstützt als Zeichen für verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln verschiedene Umwelt-, Klima- und Naturschutzprojekte. Dabei arbeitet sie eng
und vertrauensvoll mit den Tier- und Naturparks in Südholstein zusammen.
Die Stiftung der Sparkasse Südholstein verfolgt die Verwirklichung folgender als gemeinnützig anerkannter Zwecke: Jugendhilfe, Umweltschutz, Kunst und Kultur, Heimatpflege, Sport, Wissenschaft und Forschung, Volks- und Berufsbildung einschl. Studentenhilfe sowie Förderung des Wohlfahrtswesens.
* Bitte beachten Sie:
Dem Antrag sind beizufügen:
Neben einzelnen gemeinnützigen Antragstellern arbeitet die Stiftung der Sparkasse Südholstein im Rahmen ihrer Dauerprojekte mit diversen Kooperationspartnern zusammen.
Ansprechpartner
![]() |
Dr. Stephan Kronenberg Geschäftsführer Telefon: 04321 408 2499 E-Mail: stephan.kronenberg@spksh.de |
||
![]() |
Martina Beckmann stellv. Geschäftsführerin Telefon: 04321 408 1404 E-Mail: martina.beckmann@spksh.de |
Downloads
* Bitte beachten sie:
Dem Antrag sind beizufügen:
Neben einzelnen gemeinnützigen Antragstellern arbeitet die Stiftung der Sparkasse Südholstein im Rahmen ihrer Dauerprojekte mit diversen Kooperationspartnern zusammen.
Sie möchten sich für die Gesellschaft engagieren und einen finanziellen Beitrag für wohltätige Projekte leisten? Gerne informieren wir Sie über drei Lösungsmöglichkeiten, bei denen Sie effektiv fördern können und Ihre individuellen Interessen und Erwartungen umfänglich berücksichtigt werden.
Zustiftung:
Bei einer Zustiftung entscheidet sich der Stifter, seine Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zuzuführen. Das zugeführte Vermögen wird in einem solchen Fall Teil des Grundkapitals einer Stiftung und bleibt somit erhalten. Ausschließlich die Erträge aus dem zugeführten Kapital dürfen für Förderungen und damit zur Erfüllung des Stiftungszwecks herangezogen werden. Zustiftungen sind vor allem dann interessant, wenn ein Stifter voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der von ihm ausgewählten Stiftung steht, nicht aber den Aufwand einer eigenen Stiftungsgründung und -verwaltung betreiben möchte.
Spende:
Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie einer Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Gem. § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden.
Stiftergemeinschaft:
Die Stiftergemeinschaft wird in der Regel als nicht rechtsfähige Stiftung mit unterschiedlichen Stiftungszwecken errichtet und treuhänderisch verwaltet. Interessierte Stifter erhalten im Rahmen der Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, ihre Unterstiftung mit eigenem Namen zivilrechtlich in Form einer funktionalen Treuhandstiftung zu errichten. Die Zweckbestimmung für die Stiftung und die Empfängerorganisation (z. B. Umwelt-, Tierschutz, Jugend- oder Altenhilfe, etc.) wird dabei von den Stiftern selbst bestimmt. Im Rahmen der Stiftergemeinschaft können Stifter mit kleineren Beträgen ihre Unterstiftungen mit eigenem Namen schon zu Lebzeiten errichten, um das Wirken einer Stiftung kennenzulernen.
Weitere Informationen zur Stiftergemeinschaft finden sie hier.